von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
- Warum will der Vermieter wissen, ob die Sachen dem Mieter gehören?
- Ist die Frage rechtlich zulässig?
Auf einem Blick
1 Musterformulierung
2 Vermieter-freundlich
3 Mieter-freundlich
1
Musterformulierung

Quelle: IHK Frankfurt
2
Vermieter-freundlich
- Vermieter hat an den Sachen des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Mieter den Mietzins nicht bezahlt, § 562 BGB
§
Mieter-freundlich
- Vermieter verzichtet auf Vermieterpfandrecht
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