In Existenzgründer - Gewerberecht

von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter

  • Warum will der Vermieter wissen, ob die Sachen dem Mieter gehören?
  • Ist die Frage rechtlich zulässig?

 

Auf einem Blick

1 Musterformulierung
2 Vermieter-freundlich
Mieter-freundlich

 

1
Musterformulierung

Quelle: IHK Frankfurt

 

2
Vermieter-freundlich

  • Vermieter hat an den Sachen des Mieters ein Zurückbehaltungsrecht, wenn der Mieter den Mietzins nicht bezahlt, § 562 BGB


§
Mieter-freundlich

  • Vermieter verzichtet auf Vermieterpfandrecht

 

 

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