von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
- Darf der Vermieter an miteinander konkurrierende Mieter vermieten?
- Was gilt bei Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume?
Auf einem Blick
1 Musterformulierung
2 Grundsätze
3 Vermieter-freundlich
4 Mieter-freundlich
1
Musterformulierung

Quelle: IHK Frankfurt
2
Grundsätze
- Jeder Mieter genießt einen sogenannten Konkurrenzschutz.
- Dies bedeutet, der Vermieter darf in der Regel keine Räume in demselben Objekt an Unternehmen mit dem gleichen Hauptsortiment (das dem Geschäft sein „Gepräge“ gibt) vermieten.
- Räumlich erstreckt sich die Schutzverpflichtung jedoch nur auf die in unmittelbarer Nachbarschaft des Mieters gelegenen Mietobjekte des Vermieters.
3
Vermieter-freundlich
- Mieter verzichtet auf Konkurrenzschutz
- kein Konkurrenzschutz bei Änderung des Betriebszwecks
4
Mieter-freundlich
- Vermieter bestätigt umfangreichen Konkurrenzsschutz auch bei Änderung des Betriebs- und Mietzwecks
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