In Existenzgründer - Gewerberecht

von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter

  • Gehen Sie mit mir 15 Schritte – und prüfen, Sie, ob Sie Hunderte von Euros an Pflichtbeiträgen sparen können!
  • Existenzgründer – Kammer melden?! So sparen Sie Hunderte Euro Zwangsbeiträge zur Kammer!

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Kammer-Mitgliedschaft: Verweigern oder nicht?

Herzlich willkommen, liebe Existenzgründerin, lieber Existenzgründer!

Sie wurden von einer Kammer angeschrieben?

Sollen Sie Mitgliedsbeiträge zahlen?

Sie wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen?

Sie wollen vermeiden, Zwangsbeiträge zu bezahlen, wie der Reiseveranstalter in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 12. Juli 2017 – 1 BvR 2222/12?

Geklagt hatte ein Reiseveranstalter, der den Pflichtbeitrag zur Industrie und Handelskammer (IHK) ihn Höhe von 200 Euro für das Jahr 2010 nicht bezahlen wollte.

Dann sind Sie hier richtig:

Ich habe es selbst in vielen Jahren

  • als Anwalt, Rechtsberater, Jurist beraten
  • und bei meiner eigenen Existenzgründung praktiziert und:

So gehen Sie erfolgreich mit dem Thema Kammer-Mitgliedschaft und Zwangsbeiträge um!

Sparen Sie ein paar Hundert Euro an Mitgliedsbeiträgen… wir prüfen das gemeinsam!

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Das Begrüßungsschreiben

  • Einstieg: Sie lernen an meinem eigenen Fall, wie Kammern regelmäßig auf Sie zukommen werden.
  • Inhalt eines Begrüßungsschreibens: Sie wissen, wie das an mich gerichtete Begrüßungsschreiben einer Kammer aussah.

So geht es jedem, wenn er eine Unternehmenstätigkeit in Deutschland beginnt – bei mir war es nicht anders:

Kaum hatte ich mich beim Gewerbeamt registriert (habe dazu in einem Video-Kurs berichtet) schon bekam ich per Post ein “Begrüßungsschreiben” meiner örtlichen Industrie und Handelskammer:

Gut gefallen hat mir, was ich da über das lesen durfte, was die IHK´s  so alles für uns Unternehmer tun – prima!

Aber ganz zum Schluss stehen natürlich u.a. auch Begriffe drin wie, dass ich “kammerzugehörig” und “beitragspflichtig” sei.

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Der Beitragsbescheid

  • Beitragsbescheid im Original: Sie lernen einen Beitragsbescheid der IHK-Dresden im Original kennen

 

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Viele Fragen

  • Nicht tatenlos zusehen: Sie sehen, dass ich nicht tatenlos den Beitragsbescheid einfach bezahlt habe.
  • Wichtigste Fragen: Sie lernen, welche wichtigen Fragen Sie stellen sollten, wenn die Kammer auf Sie zukommen, z.B. wie man kommunizieren sollte, welche Befreiungsmöglichkeiten es gibt!

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Nicht tatenlos bleiben: Mein „Kampfes-Wille“ war entfacht

Aber da steht auch in dem Bescheid “vorläufige Veranlagung” – Das hat natürlich meinen Kampfes-Willen geweckt und ich habe mich auf die Suche gemacht, folgende Fragen zu klären:

  • Darf die Kammer das überhaupt?
  • Was stellen die Kammer-Organisationen wie die IHK begrifflich überhaupt dar?
  • In welchen Gesetzen steht dazu was drin?
  • Welche Kammer gibt es eigentlich überhaupt?
  • Welche Kosten fallen an? Wie kann ich Kosten reduzieren?
  • In welchen Schritten sollte ich nun vorgehen, um den Gesetzen zu folgen, aber auch meine finanzielle Belastung klein zu halten?
  • Wie kommuniziert man zwischen Kammer und Unternehmer?
  • Welche Formulare, Muster und Anschreiben sind hilfreich, wenn man seine finanzielle Belastung klein halten will?

Schauen Sie rein in meine Kurse und sparen Sie Zeit und Mitglieds-Beiträge:

  • Tipp 1 Ausgangssituation analysieren!
  • Tipp 2 Vor- und Nachteile einer Meldung klären!
  • Tipp 3 Häufige Fehler und Irrtümer vermeiden!
  • Tipp 4 Benötigte Unterlagen besorgen!
  • Tipp 5 Mit Ablaufplan systematisch vorgehen!
  • Tipp 6 Kammer-Zwang Ihrer Branche herausfinden!
  • Tipp 7 Kammer-Verweigerung überprüfen!
  • Tipp 8 Vorschriften der zuständigen Kammer lesen!
  • Tipp 9 Örtlich zuständige Kammer finden!
  • Tipp 10 Kostenlast für Ihren Betrieb ermitteln!
  • Tipp 11 Befreiung von der Beitragspflicht prüfen!
  • Tipp 12 Kammer auf Begrüßungsschreiben richtig antworten!
  • Tipp 13 Antrag auf Stundung prüfen!
  • Tipp 14 Antrag auf Ratenzahlungsmöglichkeiten prüfen! 
  • Tipp 15 Antrag auf Erlass prüfen!

Eine Bitte zum Schluss

Haben Sie noch Fragen?

=> Haben Sie noch mehr Fragen: Dazu können Sie auf die Beiträge in der Richterschema-Community zugreifen, in dem Sie diese Frage beantworten: Zu welchem Personenkreis gehören Sie?

Ratsam ist es folglich, dass Sie in Ihrer Position besonders folgende Bereiche regelmäßig

z.B. auf Richterschema.de nach aktuellen Inhalten und wichtigen Tipps, Checklisten etc. kontrollieren:

Bis bald, freue mich auf Sie!

Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter

PS: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen. Eine Haftung kann für die obigen Inhalte nicht übernommen werden.

Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte diese zu überprüfen und bei Zweifeln u.a. unsere juristischen Partner zu kontaktieren.