In Personaler - Arbeitsrecht

Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter – Meldeformalitäten für Unternehmen!

Hier erfährst Du:

  • Warum jeder Gründer zur Agentur gehen sollte!

  • Welche Agentur-Leistungen sind für den Gründer zu überprüfen!

  • Wie hoch die Leistungen sind, insbes. der Gründungszuschuss!

  • Wie man sich vorbereiten sollte!

Deine typische Ausgangssituation

Je nachdem, was man vor einer Gründung gemacht hat, kann die Agentur wichtig für die Liquidität des Unternehmens werden:

  • Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

  • Gründung aus dem Angestelltenverhältnis heraus

  • Gründung aus einem bereits betriebenen Selbständigkeit heraus

  • nur Teilzeit-Selbständigkeit

  • Vollzeit-Selbständigkeit

Deine Ziele

  • Zuschüsse von der Agentur bekommen

  • steuerfrei und nicht rückzahlbar

  • Betriebsnummer bekommen, wenn man Mitarbeiter einstellt

Dein Weg

Tipp 1 keine Leistungen vergessen
Tipp 2 Gute Vorbereitung
Tipp 3 Beratung besuchen
Tipp 4 Arbeitssuchend/arbeitslos melden
Tipp 5 Tragfähigkeit des Konzepts
Tipp 6 Bislang angestellte Gründer
Tipp 7 Antrag auf Gründungszuschuss
Tipp 8 Ermessenspielräume
Tipp 9 Kein Zwang zur Gründung
Tipp 10 Freiwilige Arbeitslosenversicherung

Tipp 1 Keine Leistungen vergessen: Sich einen Überblick über möglichen Fördergelder und Förderinstrumente der Agentur verschaffen!

Es gibt zahlreiche Informationsunterlagen für Selbständige, z.B. hier

die über die einzelnen Leistungen informieren:

  • Arbeitslosengeld

  • Einstiegsgeld nach SGB II für Alg II Bezieher

  • Gründungszuschuss

  • Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach SGB III, z.B. Weiterbildungen

  • Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” über die BAFA

  • etc.

Tipp 2 Gute Vorbereitung: Da kein Rechtsanspruch besteht, sich gut vorbereiten!

Benötigte Unterlagen zusammenstellen, z.B.

  • Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf,

  • Zeugnisse

  • Zertifikate

  • Referenzen

  • Ausweise und Meldebescheinigungen

  • evtl. Visum und Arbeitserlaubnis

Argumentation für z.B. Gründungszuschuss überlegen

  • schwierige Vermittelbarkeit im bisher ausgeübten Job

Tipp 3 Beratung besuchen: Individuelle Beratung bei der Agentur mit vorheriger Terminbestätigung besuchen!

  • Nicht unvorbereitet hingehen

  • Rechtzeitig Termin geben lassen, da Fördergelder aufgebraucht sein können

  • kein Rechtsanspruch mehr auf Gründungszuschuss

  • Wer zuerst kommt, “mahlt” zuerst!

Tipp 4 Arbeitssuchend/arbeitslos melden: Ohne Arbeitslosigkeit keine Zuschüsse!

Formelle Voraussetzungen für z.B. den Gründerzuschuss beachten, die man neben der Überzeugungsarbeit erfüllen muss:

  • arbeitslos gemeldet sein (auch wenn es nur für einen Tag ist)

  • und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) haben

  • Pflicht, sich mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden, § 38 SGB III.

  • man ist verpflichtet, den von der Agentur für Arbeit bestimmten Termin wahrzunehmen, § 309 SGB III

  • Möglichkeit nach Terminverschiebung auf Grund der Arbeitszeit telefonisch erfragen

  • Oder Recht auf Freistellung nach § 629 BGB: nach der Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auf Verlangen zur Stellungssuche freizustellen, worunter auch Termine bei der Bundesagentur für Arbeit fallen

Tipp 5 Tragfähigkeit des Konzepts: Businessplan und weitere Beweise für die Tragfähigkeit des Konzepts einholen!

Beim Gründungszuschuss: Arbeitsvermittler müssen von dem Gründervorhaben überzeugt werden, d.h. man muss darlegen, dass man fachlich in der Lage ist, ein Unternehmen zu führen und die Tätigkeit auch „Früchte tragen“ kann.

  • Das machen Sie an Hand eines Business- und Finanzplanes.

  • Zudem muss man die Qualifikationen und eine Berufserfahrung nachweisen und

  • eine Gewerbeanmeldung vorlegen

Tipp 6 Bislang angestellte Gründer: Vorsichtig sein beim Übergang vom Beschäftigungsverhältnis in eine Selbständigkeit!

Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung für die “unverschuldete” Arbeitslosigkeit, die sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer finanziert, so dass

  • bei Eigenaufgabe eines Arbeitsverhältnisses evtl. eine Sperrzeit verhängt wird

  • die Agentur mehr Interesse hat, den Arbeitslosen wieder in ein Angestelltenverhältnis zu vermitteln

Keine Sperrzeit in der Regel

  • bei Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Eigenverschulden

  • Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • Aufhebungsvertrag vor dem Hintergrund einer drohenden betriebsbedingten Kündigung

Tipp 7 Antrag auf Gründungszuschuss: Antrag sorgfältig durchgehen und ausfüllen!

Höhe und 2 Phasen beachten:

  • wenn die sechsmonatige Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus pauschal 300 Euro für Sozialversicherungsabgaben ausläuft,

  • ist eine Verlängerung um 9 Monate möglich, dann beträgt der Zuschuss nur noch 300 Euro monatlich, d.h. insgesamt 2.700 Euro.

  • Der Zuschuss in der Verlängerungsphase (300 Euro monatlich) ist steuerfrei und wird auch für die Ermittlung der Beitragshöhe bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen.

Vorbereitung ist wichtig:

  • Telefonisch sich beraten lassen, z.B. über die Seite der arbeitsagentur.de

  • bei der zuständigen Agentur sich ein Muster besorgen

  • vorab schon einmal andere Beispiele z.B. hier  herunterladen und ansehen

  • Inhalte mit einem unabhängigen Berater besprechen

Wesentlichen Inhalte sind immer:

  • Beginn der Selbständigkeit

  • Art der Selbständigkeit

  • Anzahl der Wochenstunden mit Selbständigkeit

  • Vorliegen einer Scheinselbständigkeit

  • bereits vorher erhaltenen Zuschüsse

  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit

  • Nachweise zu Qualitfikation und Kenntnisse

  • Eintragungsvoraussetzungen z.B. in der Handwerksrolle

  • etc.

Verlängerung nach 6 Monaten nicht vergessen und Voraussetzungen erfüllen, vgl. IHK Ulm:

  • hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten“: Wie schon beim Ursprungsantrag muss die geförderte Selbstständigkeit einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und gegenüber anderen Tätigkeiten zeitlich überwiegen.

  • intensive Geschäftstätigkeit“: Die bisherige und absehbare Geschäftstätigkeit muss erkennbar werden lassen, dass Sie bereits jetzt oder in allernächster Zeit Ihren Lebensunterhalt mit den Einkünften aus Ihrer Selbstständigkeit bestreiten können.

  • schriftlicher Bericht“: Ihren Rück- und Ausblick fassen Sie schriftlich zusammen. Vorgaben zur äußeren Form und zum Inhalt dieses Berichts gibt es nicht. Eine DIN-A4-Seite sollte vollauf genügen.

  • dokumentierte Übersichten“: Als Belege reichen Sie Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung beziehungsweise eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) Ihres Steuerberaters ein, ergänzt um eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie eine Übersicht der Auftragseingänge.

Tipp 8 Ermessensspielräume: Sachbearbeiter entscheiden im Einzelfall selbständig!

Da kein Rechtsanspruch auf manche Leistungen wie z.B. dem Gründungszuschuss besteht, hängt die Unterstützung der Agentur von vielen, im einzelnen nicht planbaren Faktoren ab, z.B.

  • ob sich der Bearbeiter wirklich für das Gründungsvorhaben interessiert und davon überzeugt ist

  • ob der Bearbeiter sehr gründlich arbeitet oder nur kurz ein paar Notizen macht

  • ob gerade Fördergelder verfügbar sind

  • und vieles mehr

Tipp 9 Kein Zwang zur Gründung: Auch wenn der Gründungszuschuss beantragt wurde besteht kein Zwang wirklich zu gründen!

  • Im Zweifel kann auch eine abhängige Beschäftigung gesucht werden, wenn es dem Gründer mit noch zu unsicher ist!

Tipp 10 FreiwiligeArbeitslosenversicherung: Prüfen, ob eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Sinn macht!

Ist man sich noch unsicher, ob die Gründung Erfolg haben wird, empfiehlt sich eine freiwillige Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung auch als Selbständiger.

Diese ist u.a. unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • man arbeitet mindestens 15 Stunden wöchentlich im Rahmen der Selbstständigkeit.

  • man hat unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig gearbeitet oder Leistungen der Arbeitsagentur bezogen

  • man meldet sich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit für diese Versicherung an.

Weitere Dinge, die zu beachten sind:

  • monatliche Beitragssätze ab 85 Euro (West) beziehungsweise über 72 Euro (Ost)

  • Gründer können für 2 Jahre halben Satz zahlen, sind aber auf 5 Jahre an die Versicherung gebunden

  • Kündigungstermin immer 3 Monate vor Ablauf

Zusammenfassung

  • Bundesagentur kann in der Gründungsphase durch verschiedene Leistungen sehr hilfreich sein, z.B. Weiterbildungen und Gründungszuschuss.

  • Beim Übergang von einem Arbeitsverhältnis in eine Selbständigkeit ist ein Termin beim Arbeitsamt sehr gut vorzubereiten!

  • Das Formular für den Gründungszuschuss muss mit anderen Dokumenten wie z.B. Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung versehen werden.

Call to Action

  • Erkundige Dich über Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld!

  • Kläre die Anforderungen über Leistungen von der Agentur!

  • Bereite die Kontaktaufnahmen mit der Agentur genau vor!

  • Fülle den Antrag auf Gründungszuschuss vorab schon einmal aus und bespreche ihn mit einem Berater!

Quiz

  • Hat man auf einen Gründungszuschuss einen Rechtsanspruch?

  • Kann man den Gründungszuschuss formlos beantragen?

  • Wo bekommt man Formulare her?

  • Wie lange läuft der Gründungszuschuss?