In Personaler - Arbeitsrecht

von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter

Ihr Problem:

  • Sie können sich nicht viel unter “Werkzeugen” zur Mitarbeiter-Bindung vorstellen?
  • Sie wollen sich einen Überblick über die vom Richterschema-Team in jedem Einzelfall in Erwägung zu ziehenden Bindungs-Beispiele?

Dann sind Sie hier richtig!

Die Lösung:

10.1 Anrechnungs-Klauseln

  • Ausbildungs-Zeiten werden angerechnet
  • Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit 
  • Zeiten als Unternehmensleiter, z.B. als GmbH-Geschäftsführer 
  • Zeiten einer vorhergehenden Tätigkeit im Unternehmen, auch wenn sie schon länger als 1 Jahr her ist
  • Zeiten eines Praktikums 
  • Komplette Anrechnung erst nach einigen Jahren der neuen Betriebszugehörigkeit
  • Anrechnung nur für die Berechnung bestimmter Zeiten, z.B. für die Erfüllung der 6-monatigen Kündigungsschutz-Zeit (mit der Folge, dass sofort Kündigungsschutz besteht) 

10.2 Ausschluss- und Verlängerungs-Klauseln

  • Verbot der Kündigung vor Arbeitsantritt 
  • Verlängerung von Kündigungsfristen, zu bestimmten, arbeitsreichen Zeiten etwa in der Hochsaison sind Kündigungen ausgeschlossen 

10.3 Vertragsstrafe-Klauseln

  • Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit innerhalb der Probezeit, z.B. halbes Monatsgehalt als Strafe
  • Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit außerhalb der Probezeit, z.B. ganzes Monatsgehalt als Strafe 

10.4 Befristungs-Klauseln

Arbeiten mit Befristungen bzw. Nicht-Befristungen

  • Arbeitsverhältnis gleich von Anfang an unbefristet laufen lassen, eine Art Beschäftigungsgarantie für Bewerber
  • Teil-Befristungs-Klauseln, manche freiwilligen Leistungen könnten man nur auf Zeit zusagen

10.5 Freigabe-Klauseln

  • Arbeitsorte könnten auch nach Hause verlegt werden 

10.6 Flexibilisierungs-Klauseln

  • Arbeitszeiten werden mit modernen Werkzeugen auf Arbeitnehmerwünsche unter Beachtung betrieblicher Belange angepasst 

10.7 Kürzungs- und Verzichts-Klauseln

  • Kürzung von freiwilligen Leistungen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt 
  • Verzicht auf den Nachweis von z.B. kürzeren Abwesenheiten wird verzichtet

10.8 Vorabzusagen-Klauseln

  • bestimmte freiwillige Leistungen, wie z.B. Urlaub an Brückentagen kann der Arbeitnehmer sich gleich für das ganze Jahr nehmen, da steigt die Motivation

10.9 Rückzahlungs-Klauseln

  • Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers, sollt dieser das Unternehmen nach Erhalt einer Sonderleistung wieder verlassen 

10.10 Stichtags-Klauseln

  • Sonderleistung bekommt ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er bis zu einem bestimmten Tag eine bestimmte Vorbeschäftigungszeit hat  

10.11 Zeitverzögerungs-Klauseln

  • Teile einer Sonderleistung bekommt er nur dann, wenn der Arbeitnehmer nach einem provisionspflichtigen Geschäft noch einige Zeit da ist

10.12 Unverfallbarkeits-Klauseln

  • Unverfallbarkeit von eigentlich nur freiwillig gewährten Sonderleistungen, die aber nach einer bestimmten Verweildauer dann unverfallbar werden 

10.13 Anpassungs-Klauseln

  • vom Arbeitgeber gewährte Vergünstigungen wie niedrige Arbeitgeberdarlehenszinsen werden im Kündigungsfalle nach oben angepasst, z.B. auf marktüblichen Zins

10.14 Erhöhungs-Klauseln

  • Freiwillige Leistungen werden bei fortschreitender Verweildauer erhöht

10.15 Überprüfungs-Klauseln

  • Überprüfung der Arbeitsplatzverhältnisse, wiederkehrend und an bestimmten Zeitpunkten, z.B. Gehaltsüberprüfung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeiten

10.16 Wettbewerbsverbots-Klauseln

  • Wettbewerbsverbot, d.h. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen

 

 

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PS:
Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Eine Haftung kann für die obigen Inhalte nicht übernommen werden. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen.

Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte

  • diese selbst auf Ihren Einzelfall hin zu überprüfen
  • weitere Inhalte von Prof. Richter und Richterschema.de zu lesen,
  • bei Zweifeln diese mit mir in einem persönlichen Gespräch zu klären oder
  • u.a. unsere anderen Partner zu kontaktieren.