von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Ihr Problem:
- Sie können sich nicht viel unter “Werkzeugen” zur Mitarbeiter-Bindung vorstellen?
- Sie wollen sich einen Überblick über die vom Richterschema-Team in jedem Einzelfall in Erwägung zu ziehenden Bindungs-Beispiele?
Dann sind Sie hier richtig!
Die Lösung:
10.1 Anrechnungs-Klauseln
- Ausbildungs-Zeiten werden angerechnet
- Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit
- Zeiten als Unternehmensleiter, z.B. als GmbH-Geschäftsführer
- Zeiten einer vorhergehenden Tätigkeit im Unternehmen, auch wenn sie schon länger als 1 Jahr her ist
- Zeiten eines Praktikums
- Komplette Anrechnung erst nach einigen Jahren der neuen Betriebszugehörigkeit
- Anrechnung nur für die Berechnung bestimmter Zeiten, z.B. für die Erfüllung der 6-monatigen Kündigungsschutz-Zeit (mit der Folge, dass sofort Kündigungsschutz besteht)
10.2 Ausschluss- und Verlängerungs-Klauseln
- Verbot der Kündigung vor Arbeitsantritt
- Verlängerung von Kündigungsfristen, zu bestimmten, arbeitsreichen Zeiten etwa in der Hochsaison sind Kündigungen ausgeschlossen
10.3 Vertragsstrafe-Klauseln
- Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit innerhalb der Probezeit, z.B. halbes Monatsgehalt als Strafe
- Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit außerhalb der Probezeit, z.B. ganzes Monatsgehalt als Strafe
10.4 Befristungs-Klauseln
Arbeiten mit Befristungen bzw. Nicht-Befristungen
- Arbeitsverhältnis gleich von Anfang an unbefristet laufen lassen, eine Art Beschäftigungsgarantie für Bewerber
- Teil-Befristungs-Klauseln, manche freiwilligen Leistungen könnten man nur auf Zeit zusagen
10.5 Freigabe-Klauseln
- Arbeitsorte könnten auch nach Hause verlegt werden
10.6 Flexibilisierungs-Klauseln
- Arbeitszeiten werden mit modernen Werkzeugen auf Arbeitnehmerwünsche unter Beachtung betrieblicher Belange angepasst
10.7 Kürzungs- und Verzichts-Klauseln
- Kürzung von freiwilligen Leistungen, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt
- Verzicht auf den Nachweis von z.B. kürzeren Abwesenheiten wird verzichtet
10.8 Vorabzusagen-Klauseln
- bestimmte freiwillige Leistungen, wie z.B. Urlaub an Brückentagen kann der Arbeitnehmer sich gleich für das ganze Jahr nehmen, da steigt die Motivation
10.9 Rückzahlungs-Klauseln
- Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers, sollt dieser das Unternehmen nach Erhalt einer Sonderleistung wieder verlassen
10.10 Stichtags-Klauseln
- Sonderleistung bekommt ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er bis zu einem bestimmten Tag eine bestimmte Vorbeschäftigungszeit hat
10.11 Zeitverzögerungs-Klauseln
- Teile einer Sonderleistung bekommt er nur dann, wenn der Arbeitnehmer nach einem provisionspflichtigen Geschäft noch einige Zeit da ist
10.12 Unverfallbarkeits-Klauseln
- Unverfallbarkeit von eigentlich nur freiwillig gewährten Sonderleistungen, die aber nach einer bestimmten Verweildauer dann unverfallbar werden
10.13 Anpassungs-Klauseln
- vom Arbeitgeber gewährte Vergünstigungen wie niedrige Arbeitgeberdarlehenszinsen werden im Kündigungsfalle nach oben angepasst, z.B. auf marktüblichen Zins
10.14 Erhöhungs-Klauseln
- Freiwillige Leistungen werden bei fortschreitender Verweildauer erhöht
10.15 Überprüfungs-Klauseln
- Überprüfung der Arbeitsplatzverhältnisse, wiederkehrend und an bestimmten Zeitpunkten, z.B. Gehaltsüberprüfung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeiten
10.16 Wettbewerbsverbots-Klauseln
- Wettbewerbsverbot, d.h. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Konkurrenztätigkeit aufnehmen
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Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte
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