In Existenzgründer - Gewerberecht

von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter

Fall

Im Ausgangsfall hat eine Beklagte unter der Bezeichnung “bellax 73” auf der elektronischen Handelsplattform eBay mehrere Monate Schmuckstücke unter der Bezeichnung “edle Givenchy Ohrclips a la cartier” auf den Internet-Seiten der Handelsplattform in der Kategorie “Uhren & Schmuck: Markenschmuck: Cartier“.

Die Klägerin sieht in dem Angebot eine Verletzung ihrer Marke und eine wettbewerbswidrige vergleichende Werbung, da die Beklagte bei den in Frage stehenden Angeboten im geschäftlichen Verkehr gehandelt habe. Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie hat vorgetragen, die beworbenen Schmuckstücke seien gebrauchte Artikel aus ihrem privaten Besitz gewesen. Ein großer Teil der übrigen Produkte habe sie für Freunde angeboten, BGH,04.12.2008 – I ZR 3/06.

Es fragt sich,

  • welche Personen in der Klage gegen die beklagte eBay-Schmuckverkäuferin eine Rolle spielen?

Überblick: Wichtige Beteiligte – Welche Beteiligten spielen eine Rolle?

Auf einem Blick

1 Kartell-Beteiligte, § 1 GWB                                                                              

2 Freigestellte Kartelle, §§ 2 und 3 GWB                                                                                       

3 Bestimmte Wirtschaftsbereiche, §§ 28 ff. GWB                                                                                       

4 Nationale, europäische und ausländische Kartellbehörden, §§ 32 ff. und 51 ff. GWB

5 Monopolkommission, § 44 GWB                                                                              

6 Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas, §§ 47 ff. GWB

7 Kronzeuge, § 33e GWB                                                                              

8 Werbender mit geschäftlichen Handlungen im Sinne des UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG                                                                             

9 Marktteilnehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG                                                                             

10 Mitbewerber, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG                                                                             

11 Unternehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG

12 Andere Institutionen mit Abmahnbefugnis, z.B. Wettbewerbszentrale                                                                              

 

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