von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Mitbewerberschutz
- Wie werden Mitbewerber wettbewerbsrechtlich geschützt?
Fall
Im Ausgangsfall hat eine Beklagte unter der Bezeichnung “bellax 73” auf der elektronischen Handelsplattform eBay mehrere Monate Schmuckstücke unter der Bezeichnung “edle Givenchy Ohrclips a la cartier” auf den Internet-Seiten der Handelsplattform in der Kategorie “Uhren & Schmuck: Markenschmuck: Cartier“.
Die Klägerin sieht in dem Angebot eine Verletzung ihrer Marke und eine wettbewerbswidrige vergleichende Werbung, da die Beklagte bei den in Frage stehenden Angeboten im geschäftlichen Verkehr gehandelt habe. Die Klägerin hat die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Die Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Sie hat vorgetragen, die beworbenen Schmuckstücke seien gebrauchte Artikel aus ihrem privaten Besitz gewesen. Ein großer Teil der übrigen Produkte habe sie für Freunde angeboten, BGH,04.12.2008 – I ZR 3/06.
Es fragt sich,
- ob die beklagte eBay-Schmuckverkäuferin gegen den Mitbewerberschutz des UWG verstoßen hat?
Auf einem Blick
1 Rechtsgrundlage und Regel
2 Tipps für die Praxis
1 Regel
Was ist im Umgang mit Mitbewerbern zu beachten?
Rechtsgrundlage
- § 4 UWG
Regel
Setzen Sie nicht Mitbewerber herab oder verunglimpfen diese!
2 Tipps für die Praxis
Auf was ist in der Praxis mit Mitbewerbern zu achten?
- Vorsicht im Umgang mit den Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnissen der Mitbewerber
- Mäßigung in der Werbung gegenüber Mitbewerbern
- Vorsicht bei der Verbreitung von Tatsachen über die Mitbewerber, die diese „schlecht“ machen könnten
- keine Nachamnung der Mitbewerber oder ihrer geschäftlichen Aktionen und dadurch Täuschungen herbeiführt
- keine Trittbrettfahrerei, d.h. die Wertschätzung der Mitbewerber-Leistungen ausnutzen oder beeinträchtigen
- keine Ausforschung in dem Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt werden
- keine Behinderung der Mitbewerber
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