von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Schritt 1 Rechtsform-Check durchführen!
Schritt 2 Gesellschaftsvertragsmuster besorgen!
Schritt 3 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft festlegen!
Schritt 4 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr bestimmen!
Schritt 5 Höhe der Einlagen festlegen!
Schritt 6 Geschäftsführung und Vertretung verteilen!
Schritt 7 Pflichten der Gesellschafter bestimmen!
Schritt 8 Sich über Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entnahmerechte einigen!
Schritt 9 Beendigungsmodalitäten besprechen!
Schritt 10 Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters festlegen!
Schritt 11 Einsichtsrechte bestimmen!
Schritt 12 Sonstige Regelungen treffen!
Schritt 13 Eintragungs-, Beurkundungs-, Einzahlungs- undMeldepflichten vornehmen!
Schritt 14 Finanzielle Dinge regeln!
⇓
Schritt 1
Rechtsform-Check durchführen
10 Rechtsformwahlkriterien durchprüfen,
- ob die Gründungsziele mit dem rechtlichen Rahmen dieser Rechtsform erreichbar sind
- z.B. mit der UG Mustersatzung der IHK Stuttgart oder
- den gesetzlich vorgesehenemUG Musterprotokoll des GmbHG
1. Wesen und Zweck
- grundsätzlich wie GmbH, daher eigentlich keine eigene Rechtsform
- Es gelten aber folgende Besonderheiten zur “normalen” GmbH:
- für Gründer, die unkompliziert ihr Haftungsrisiko begrenzen und nur ein geringeres Startkapital als 25.000 Euro investieren wollen bzw. können
- fast alle gesetzlich zulässigen Zwecke, auch genehmi-gungspflichtiges Gewerbe aller Branchen.
- jedoch nicht für Apotheken, Notare, Ärzte.
2. Gründungsmodalitäten
- grundsätzlich wie GmbH, aber folgende Besonderheiten
- Umfang an Formalitäten: mittel, wegen Handelsregistereintragung und Muster-Satzungserstellung mit Mustersatzung unter 500 Euro.
- Kosten der Gründung: mittel, mind. 1.000 Euro,
- wegen Beurkundung des Musterprotokolls, (60 Euro bei 1 Gesellschafter, 120 Euro bei mehreren Gesellschaftern),
- Anmeldung zum Handelsregister (40 Euro),
- Notarkosten (ca. 25 Euro bei 1 Gesellschafter, ca. 35 Euro bei mehreren Gesellschaftern)
- Handelsregistereintragung (ca. 150 Euro) und
- evtl. Anwaltskosten wenn eine Satzungserstellung (Gesellschaftsvertrag) durch den Anwalt erfolgen soll
3. Vermögensverhältnisse
- grundsätzlich wie GmbH, aber folgende Besonderheiten
- keine Sacheinlagen möglich
- ab 1 Euro Einlage möglich
- Pflicht zur Ansparung bis 25.000 Euro: Gesellschafter verpflichten sich deshalb, jedes Jahr 25 Prozent des erwirtschafteten Gewinns im Unternehmen zu belassen.
- Diese Verpflichtung gilt solange, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
- Sind die 25.000 Euro erreicht: freie Verwendung der Gewinne und entweder Beibehaltung der Rechtsform der UG oder Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH
4. Haftung
- grundsätzlich wie GmbH, d.h.
- In der Höhe der Stammeinlage bzw. in Höhe des Gesellschaftsvermögens.
- Gesellschafter sind i.d.R. von der privaten Haftung befreit, solange keine Pflichtverletzungen vorliegen, z.B. Insolvenzverschleppung
5. Geschäftsführung und Vertretung
- grundsätzlich wie GmbH, d.h.
- Organe: Geschäftsführer (= nur unbeschränkt ge-schäftsfähige natürliche Personen), Gesellschafterver-sammlung, Aufsichtsrat fakultativ bis 500 AN, §§ 77 Abs. 1 BetrVG 1952 und § 129 BetrVG 1972 Pflicht z.B. > 2.000 AN
- Geschäftsführung (Innenverhältnis): Der oder die GF, soweit nichts anderes vereinbart mit Gesamtgeschäft-führungsbefugnis (alle zusammen),
- Vertretung (Außenverhältnis): grundsätzlich unbe-schränkt durch den oder die GF, Gesamtvertretungs-macht als Grundsatz
6. Rechnungslegung
- grundsätzlich wie GmbH, z.B. doppelte Buchführung ist verpflichtend.
- Aufstellung des Jahresabschlusses grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten (bei kleinen Kapitalgesellschaften: 6 Monate, § 264 HGB
- 3-teiliger Jahresabschluß: Bilanz ( § 266 HGB) + G+V (§ 276 HGB) + Anhang; Beachtung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, § 264 HGB;
- Strenge Wertuntergrenzen nach den Bewertungsvorschriften, § 252 HGB
- für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Lagebericht (§§ 264, 289 HGB); Prüfungspflicht (§ 316 HGB)
- Je nach Größe unterschiedliche Offenlegung und Publizitätspflicht von Jahresabschluß und Lagebericht: z.B. kleine Gesellschaften = Einreichung zum Handelsregister von zusammengefaßter Bilanz (§ 266) und verkürztem Anhang (§ 288 HGB),
- Hinweis im Bundesanzeiger auf Handelsregistereinreichung, Einreichungsfrist 12 Monate
UG
7. Beendigung der Gesellschaft
- Geschäftsanteile sind notariell veräußerbar und vererblich, § 15, Erschwernisse, z.B. durch Zustimmung der Gesellschaft möglich
- Auflösungsgründe (§ 60): Zeitablauf, Gesellschafterbeschluß (3/4 Mehrheit), Insolvenzeröffnung über Gesellschaftsvermögen
8. Betriebswirtschaftliche Kosten
- grundsätzlich wie GmbH, aber folgende Besonderheiten
Stammkapital: 1 Euro bis 24.999 Euro - etwas im Gegensatz zur GmbH reduzierter Gründungsaufwand: notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, § 2, kein Gründungsbericht durch externen Prüfer notwendig
- Änderung des Gesellschaftsvertrages nur durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss von ¾ der abgegebenen Stimmen möglich, soweit der ursprüngliche Vertrag nicht weitere Erfordernisse vorsieht, § 53
- Entstehung erst mit Anmeldung zum Handelsregister (rechtsbegründend, Abt. B), § 10
9. Steuerliche Kosten
- Körperschaftssteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- Gewerbesteuer,
- Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen,
- Umsatzsteuer,
- ggfls. Lohnsteuer.
10. Persönliche Eignung des Unternehmensträgers bzw. Unternehmers
- etwas im Gegensatz zur GmbH abgemilderte aber trotzdem erhöhte Anforderungen an die Unternehmer, GF und Gesellschafter
⇓
Schritt 2
Gesellschaftsvertragsmuster besorgen!
- UG Mustersatzung der IHK Stuttgart
- UG Musterprotokoll des GmbHG
⇓
Schritt 3
Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft festlegen!
- Firmenführungsrecht: Recht ein Phantasienamen zu führen
- Vor- und Zunamen der Gesellschafter müssen aus Transparenzgründen nicht angegeben werden
- Sitz im Zweifel am Wohnsitz eines der Gesellschafter
- jeder gesetzlich zulässige Zweck
⇓
Schritt 4
Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr bestimmen!
- evtl. befristet für ein Projekt
- z.B. das 1. Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet mit dem 31.12. des ersten Jahres
- Geschäftsjahr in der Regel das Kalenderjahr
⇓
Schritt 5
Höhe der Einlagen festlegen!
- in Euro Angabe des Stammkapitals, von dem
- die Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsanteile im Nennbetrag zu … Euro übernehmen
- Stammeinlagen sind sofort fällig und auf das Geschäftskonto zu leisten
⇓
Schritt 6
Geschäftsführung und Vertretung verteilen!
- Organ: Geschäftsführer
- Gesamtvertretungsbefugnis: mehrere Geschäftsführer vertreten die UG gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen
⇓
Schritt 7
Pflichten der Gesellschafter bestimmen!
- Ablauf der Gesellschafterversammlungen: Mehrheitsverhältnisse, Höhe der Stimmanteile, Fristen für Einlegung von Rechtsmitteln, Einberufungsmodalitäten,
- Wettbewerbsverbote der Gesellschafter
- Vertragsstrafen und fristlose Kündigungsrechte bei Zuwiderhandlungen
⇓
Schritt 8
Sich über Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entnahmerechte einigen!
- Aufteilungsverfahren bestimmen: Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag
- Vorabvergütungen pro Monat festlegen
- Regelungen für den Fall des Verlustes aufstellen
⇓
Schritt 9
Beendigungsmodalitäten besprechen!
- Gesetzliche Auflösungsgründe: Fristablauf, gerichtliches Urteil, Eröffnung Insolvenzverfahren, Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, Verfügung eines Registergerichts, etc.
- Austrittsrecht eines Gesellschafters: z.B. 6 Monate vor Geschäftsende
- Ausschluss eines Gesellschafters: z.B. Insolvenz des Gesellschafters
- Durchführungsverfahren regeln: Abfindungshöhe
⇓
Schritt 10
Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters festlegen!
- Beendigung der Gesellschaft festlegen
- Weiterführung durch verbleibende Gesellschafter mit Pflicht zur Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag regeln
⇓
Schritt 11
Einsichtsrechte bestimmen!
- Unterrichtungspflichten jedes Gesellschafters
- Hinzuziehung von Dritten, z.B. Steuerberater
⇓
Schritt 12
Sonstige Regelungen treffen!
- sog. salvatorische Klausel bei Lücken im Vertrag
- Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen
- Tragung von Gründungskosten
- Gerichtsstand
- Schlichtungsklausel
- evtl. Beirat als zusätzliches Organ
⇓
Schritt 13
Eintragungs-, Beurkundungs-, Einzahlungs- und Meldepflichten vornehmen!
- Entschluss eine UG zu gründen: Entstehung einer Vorgründungsgesellschaft, die je nach Art und Umfang der Tätigkeit BGB-Gesellschaft oder OHG ist
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages und notarielle Beurkundung: Entstehung der rechtsfähigen Vor-UG
- Einzahlung mindestens der Hälfte des Stammkapitals auf das Geschäftskontos
- Zusendung der Unterlagen durch den Notar an das Handelsregister: Entstehung der UG
- Gewerbeamts-Anmeldung
- Finanzamts-Erfassung
- Berufsgenossenschaft-Meldung
- Sozialversicherung-Anmeldung
⇓
Schritt 14
Finanzielle Dinge regeln!
- Kapital für Betrieb der UG besorgen
- Geschäftskonto nur für Transaktionen der UG nutzen, keine Vermischung mit Privatsphäre
- Versicherungen abschließen