von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Ziele:
- Ausgleich von kurzfristigen Liquiditätsschwankungen,
- ohne zeitintensive Bankengespräche und
- ohne Formalitäten sowie
- ohne Sicherheitenbereitstellung,
- zur Aufrechterhaltung des Betriebs ohne geschäftsschädigende Außenwirkung
- z.B. bei fehlender Liquidität kommen Mahnungen von Gläubigern,
- Verschlechterung der Kreditwürdigkeit
- Wie meldet man einen Überziehungskredit an?
- z.B. bei der Sparkasse
Schritt 1
Hausbank kontaktieren
- Kreditanfrage mit Antrag auf Ausweitung des Dispokredits und der Zinskosten,
- Darlegung der Antragskosten, etc.
Schritt 2
Dritt-Bank zu den Zins-Konditionen eines kurzfristigen Kredites kontaktieren
- Kontenvergleich lohnt sich
Schritt 3
Antragsformular ausfüllen mit Angaben zum Unternehmen
- Anschriften
Schritt 4
Angaben zum Verfügungsberechtigungen bei Personenmehrheit
- z.B. Gesellschaften
Schritt 5
Höhe des Kredits angeben und für welches Geschäftsgirokonto diese neue Kreditlinie gelten soll
- maximal benötigte Summe berechnen
Schritt 6
Antragsformular ausfüllen mit Angaben zum Unternehmen
- benötigte Unterlagen beiführen, z.B. Geschäftszahlen, Handelsregisterauszug
Schritt 7
Einzelvereinbarungen mit der Bank verhandeln,
- z.B. zu besonderen Zinshöhen,
- Verzicht auf Sicherheiten,
- etc.
Schritt 8
Einhaltung der Mindestanforderungen der §§ 488 ff. BGB bei Banken beachten
- z.B. Mindestbestandteile des Darlehensvertrages wie
- Kreditart, -betrag, – zinsen, – kosten, – laufzeit, -tilgung und -sicherheiten.
Schritt 9
Geltende AGB der Bank ansehen und sich über wesentliche Punkte im Klaren werden
z.B.
- Auskunftserteilungen,
- Haftung,
- Pfandrechte,
- Kündigungsrechte,
- etc.
Schritt 10
Unterschrift unter den Kreditvertrag nachdem dieser überprüft wurde
z.B.
- stimmen die Angaben vom Antrag mit dem Vertrag überein
Schritt 11
Aushändigung der Sicherheiten
- Übertragung des Eigentums daran bei Beibehaltung des Besitzes, sog. Sicherungsübereignung z.B.
- bei einem Auto als Sicherheit durch Aushändigung der Kfz-Zulassungsbescheinigung
Schritt 12
Auszahlung der Kreditsumme quittieren bzw. nachweisbar über Kontoauszug durchführen!
- Barzahlungen vermeiden
- Kontenbewegungen sind besser
Sie möchten mehr?
Dann lesen Sie weiter auf Richterschema.de, in dem Sie folgende Frage beantworten: Zu welchem Personenkreis gehören Sie?
Ratsam ist es dabei, dass Sie in Ihrer Position besonders folgende Bereiche regelmäßig z.B. auf Richterschema.de nach aktuellen Inhalten und wichtigen Tipps, Checklisten etc. zu kontrollieren:
- 1 Newcomer – Basiswissen Recht
- 3 Manager – Handels- und Gesellschaftsrecht
- 4 Vertriebler – Vertrags- und Vertriebsrecht
- 5 Marketeer – Marketing – und Wettbewerbsrecht
- 6 Amazon Seller, Blogger & Co. – Internetrecht
- 7 Personaler – Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- 8 Controller / Buchhalter – Finanzierungs- und Versicherungsrecht
- 9 Erfinder / Kreative – Patentrecht, Markenrecht und Co.
- 10 Produzenten / Lieferanten – Produkthaftungsrecht und Co.
- 11 Transporteure – Transport- und Zollrecht
- 12 Streitgegner von Juristen – Mahnrecht, Klagerecht, Vollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
- 13 Europäische Unternehmer – Europäisches Wirtschaftsrecht
- 14 Global Player – Internationales Wirtschaftsrecht
- 15 Sonstige Rechtsinteressierte – Sonstiges Wirtschaftsrecht
Eine Bitte zum Schluss
Haben Sie noch Fragen?
- Der Blog ist am Entstehen und wartet auf meinen und Ihren Input innerhalb der Richterschema-Community.
- Falls Sie Anregungen, Fragen, eigene Fälle etc, haben, werden Sie Mitglied meiner exklusiven Facebook-Gruppe für Existenzgründer!
Bis bald, freue mich auf Sie!
Ihr Online-Professor Thorsten S. Richter
PS: Alle Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und juristisch geprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Inhalte aufgrund der im konkreten Fall gegebenen Besonderheiten nicht passen. Eine Haftung kann für die obigen Inhalte nicht übernommen werden.
Um das auszuschließen bitte ich Sie, vor der Anwendung der hier erläuterten Inhalte diese zu überprüfen und bei Zweifeln u.a. unsere juristischen Partner zu kontaktieren.