von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Schritt 1 Rechtsform-Check durchführen!
Schritt 2 Sich vom Verbraucher als Unternehmer abgrenzen!
Schritt 3 Unternehmer nach BGB werden!
Schritt 4 Freiberufler-Status prüfen!
Schritt 5 Eintragung als Kaufmann klären!
Schritt 6 Geschäftskonto eröffnen!
Schritt 7 Meldung beim Gewerbeamt abwägen!
Schritt 8 Erfassung vom Finanzamt!
Schritt 9 Klärung mit Berufsgenossenschaft!
Schritt 10 Kammermitgliedschaft prüfen!
Schritt 11 Zwingende Versicherungen abschließen!
Schritt 12 Vertreter bevollmächtigen!
Schritt 1 Rechtsform-Check durchführen
Streng genommen gelten die oben gezeigten 10 Rechtsformwahlkriterien hier nicht,
- da jeder Unternehmer ein Einzelunternehmen
- ohne weitere Beschränkungen durch das Gesellschaftsrecht gründen kann!
In Anlehnung an die obigen Rechtsformwahlkriterien kann man aber selbst seine
- rechtliche,
- betriebswirtschaftliche und
- steuerliche Situation nochmals einschätzen,
ob die Einzelunternehmung mit den Gründungszielen vereinbar ist!
1. Wesen und Zweck
- Zweck: jeder Zweck möglich, solange erlaubt
- Rechtsfähigkeit: Inhaber ist voll rechtsfähig, d.h. Grundbuch-, Prozess- und Deliktsfähigkeit
- Firma: kein Firmenführungsrecht und keine Eintragungsfähigkeit
2. Gründungsmodalitäten
- Praktisch kein Gründungsaufwand: mit Beginn der Tätigkeit, auch stillschweigend und ohne Vertrag möglich, spätestens mit Anzeige beim Finanzamt (keine Formvorschrift, keine Eintragungsvoraussetzungen,
- Ausnahmen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle)
- Anzahl der Gründer: 1 Person erforderlich, natürliche Einzelperson, mit Umsatz bis ca. 250.000 Euro und bis zu 5 Arbeitnehmern und weitere Kriterien (einzelfallabhängig, ansonsten evtl. kaufmännische Einrichtung und Anmeldung einer OHG notwendig)
- Umfang an Formalitäten: gering
- Kosten der Gründung: sehr gering, theoretisch Null, praktisch aber gewisse Kosten für Gestaltung einer Internetseite, Kosten für Provider, etc.
- Dauer der Gründung: praktisch sofort möglich
3. Vermögensverhältnisse
- Erfordernis von Mindestkapital: Kein festes Kapital (auch negatives Kapital möglich), keine Mindesteinlagen
- Art der Einlage: Einlagen des Einzelunternehmers in Geld, Sachwerten oder Dienstleistungen
- Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenfinanzierung durch Beteiligungen, aber dann entsteht eine Gesellschaft
- keine Gewinn- und Verlustverteilung im Gesetz zwingend vorgesehen
4. Haftung
- Risikobereitschaft des Unternehmers: sehr hoch
- Tatsächliches Haftungsrisiko: abhängig vom verfolgten Unternehmenszweck
- Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten: Unbeschränkte Haftung des privaten und geschäftlichen Vermögens des Einzelunternehmers, begrenzt durch die Pfändungsgrenzen, z.B. unpfändbare Sachen nach § 811 ZPO, z.B. Betten, Wäsche, und §§ 850 ff. BGB bei Arbeitseinkommen aus einer noch nebenher betriebenen Angestelltentätigkeit
- Haftungsbeschränkung nur durch Vereinbarung mit Gläubigern, guter Einhaltung und Organisation der Aufsichtspflichten und evtl. Vermögensverlagerung
5. Geschäftsführung und Vertretung
- Grundsatz der Selbstorganschaft: Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch Einzelunternehmer
- Vertretung durch Bevollmächtigung möglich
- Keine Firmenbezeichnung möglich, Auftreten unter dem Namen des Einzelunternehmers nötig, keine notwendigen Angaben auf Geschäftsbriefen
6. Rechnungslegung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht
- Keine Offenlegungs-, Prüfungs- und Publizitätspflichten,
- insbes. kein Lagebericht (Praxis: Jahresabschluß mit G+V innerhalb der einem ordnungsgem. Geschäftsgang entsp. Zeit, in Anlehnung an § 243 Abs. 3 HGB)
7. Beendigung
- Aufgabe durch Anzeige gegenüber dem Finanzamt
8. Betriebswirtschaftliche Kosten
- gering: Gründungskosten ab ca. 30 Euro für Gewerbeanmeldung, wenn notwendig
9. Steuerliche Kosten
- Einkommensteuer an – jeweils mit Solidaritätszuschlag.
- evtl. Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte),
- Umsatzsteuer,
- ggfls. Lohnsteuer.
10. Persönliche Eignung des Unternehmensträgers bzw. Unternehmers
- Rechtskenntnisse: gering
- Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten: normal
- Umgang mit Gesellschaftsverträgen: nicht erforderlich
- Beratungsfähigkeit: normal
- Beratungswilligkeit: normal
Fazit: für Privatpersonen und Kleingewerbetreibende ideale Rechtsform
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Schritt 2
Sich vom Verbraucher als Unternehmer abgrenzen!
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nach dem BGB sonstigen Vorschriften stärker geschützt als Unternehmer, z.B.
- beim Abschluss von Darlehensverträgen mit Banken, vgl. §§ 491 ff. BGB (mehr Rechte für den Verbraucher)
- aber in der Anfangsphase eines Unternehmens ist man als Kleinunternehmer evtl. noch wie ein Verbraucher geschützt, vgl. § 513 BGB
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Schritt 3
Unternehmer nach BGB werden!
§ 14 Abs. 1 und 2 BGB bestimmen, wer darunter fällt
- dazu gehören auch BGB-Unternehmer, da sie
- bei “Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und ..
- die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.”
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Schritt 4
Freiberufler-Status prüfen!
- dann sind weniger Formalitäten notwendig,
- z.B. keine Gewerbeanmeldung
- Definition in folgenden Vorschriften: § 18 EStG, § 1 Partnerschaftsgesetz
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Schritt 5
Eintragung als Kaufmann klären!
Evtl. erfüllt man bereits die Kennzahlen, die für einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB sprechen, so dass Indizien im Wege einer Gesamtschau zu analysieren sind, z.B.
- Umsatz,
- Anzahl an Mitarbeiter,
- Geschäftsgröße in qm
- Anzahl an Lieferanten
- Umfang der finanzierten Geschäfte,
- etc.
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Schritt 6
Geschäftskonto eröffnen!
- aus Gründen der Klarheit und Trennung von Privatem und Geschäftlichem empfehlenswert
- nur Geldtransaktionen über Konten,
- Bargeldgeschäfte vermeiden
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‘Schritt 7
Meldung beim Gewerbeamt abwägen!
- wenn gewerbliche Tätigkeit vorliegt
- und keine Freiberuflichkeit besteht
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Schritt 8
Erfassung vom Finanzamt!
- Steuernummer sich besorgen und
- Erfassungsbogen ausfüllen
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Schritt 9
Klärung mit Berufsgenossenschaft!
- Betriebsnummer besorgen und
- Meldepflichten erfüllen, z.B. wenn es Arbeitnehmer gibt
- evtl. freiwillige Versicherung des Unternehmers selbst
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Schritt 10
Kammermitgliedschaft prüfen!
- je nach Unternehmenszweck evtl. Pflichtmitgliedschaft, z.B.
- bei Industrie- und / oder Handelstätigkeiten = IHK
- bei Handwerk = HWK
- andere Berufsorganisationen evtl. mit freiwilliger Mitgliedschaft z.B. Händlerbund
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Schritt 11
Zwingende Versicherungen abschließen!
- persönliche und betriebliche Versicherungen trennen
- zwingende Versicherungen wie Krankenversicherungen und Kfz-Haftpflichtversicherungen abschließen
- freiwillige Absicherungen z.B. im Bereich der Altersvorsorge
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Schritt 12
Vertreter bevollmächtigen!
für den Notfall Vollmachten vergeben,
- z.B. an den Ehepartner
- Vollmacht an Betriebsleiter,
- Sekretärin,
- Steuerberater,
- etc.