von Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter
Schritt 1 Rechtsform-Check durchführen!
Schritt 2 Gesellschaftsvertragsmuster besorgen!
Schritt 3 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft festlegen!
Schritt 4 Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr bestimmen!
Schritt 5 Höhe der Einlagen festlegen!
Schritt 6 Geschäftsführung und Vertretung verteilen!
Schritt 7 Pflichten der Gesellschafter bestimmen!
Schritt 8 Sich über Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entnahmerechte einigen!
Schritt 9 Beendigungsmodalitäten besprechen!
Schritt 10 Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters festlegen!
Schritt 11 Einsichtsrechte bestimmen!
Schritt 12 Sonstige Regelungen treffen!
Schritt 13 Eintragungs-, Beurkundungs-, Einzahlungs- undMeldepflichten vornehmen!
Schritt 14 Finanzielle Dinge regeln!
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Schritt 1
Rechtsform-Check durchführen
10 Rechtsformwahlkriterien durchprüfen,
- ob die Gründungsziele mit dem rechtlichen Rahmen dieser Rechtsform vereinbar sind!
- z.B. bei Gründung mit bis zu 3 Gesellschaftern anhand der im Gesetz zu findendenden Musterprotokolle
1. Wesen und Zweck
- Zweck: Gründung einer Kapitalgesellschaft, einfache und im Vergleich zur UG (haftungsbeschränkt) mittel aufwendige Form einer Kapitalgesellschaft, die auch für kleinere Unternehmen und für jeden gesetzlich zulässigen Zweck möglich ist
- Rechtsgrundlagen: GmbHG
- Besondere Eignung: Wenn kein Gesellschafter eine volle persönliche Haftung tragen will
- Bedeutendste Rechtsform im mittelständischen Bereich
- Firmenführungsrecht: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz “GmbH”, §§ 17 ff. HGB
2. Gründungsmodalitäten
- Anzahl der Gründer: ein oder mehrere Gründer, die den Gesellschaftsvertrag schließen und die Stammeinlagen übernehmen
- Umfang an Formalitäten: hoch, wegen Handelsregistereintragung und Satzungserstellung (Gesellschaftsvertrag)
- Kosten der Gründung: hoch, wegen Notar (mind. 500 Euro bis zu 1.000 Euro) und Handelsregister (150 Euro), evtl. Anwalt
- Sonderformen: GmbH & Co. KG, gemeinnützige GmbH
3. Vermögensverhältnisse
- Festes Stammkapital, mind. 25.000,- EUR; Satzung enthält die Höhe
- Mindesteinzahlung ¼ auf jede Stammeinlage durch jeden Gesellschafter, gesamte Einzahlung jedoch mindestens 12.500,- EUR; ansonsten müssen Sicherheiten die Einlagen unterstützen
- Mindeststammeinlage eines Gesellschafters 250,- EUR u. durch 1000 teilbar, § 5 GmbHG; Verzicht auf ausstehende Einlagen unzulässig
- Einmann-GmbH: für ausstehende Einlagen Sicherheit erforderlich
- Nachschusspflicht der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag regelbar (beschränkte oder unbeschränte Höhe), § 26 GmbHG
- Keine direkte Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen, dessen Eigentümerin die GmbH ist
- Finanzierung: Einlagen der Gesellschafter in Geld (Bargründung) oder Sachwerten (Sachgründung – mit Gründungsbericht erforderlich, in dem nähere Angaben über die Sache und deren Wert enthalten sind; Bewertungsunterlagen an Registergericht zur Prüfung, §§ 5 und 8 GmbHG)
- Gewinn- und Verlustverteilung richtet sich nach Gesellschaftsvertrag; nach Gesetz: entsprechend der Höhe der Geschäftsanteile, § 29 Abs. 3 GmbHG,
- Gesellschafter beschließen über die Ergebnisverwendung, Grundsätzlich Anspruch der Gesellschafter auf Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag bzw. Bilanzgewinn
- Entnahmerecht auf Auszahlung der beschlossenen oder vertraglich festgelegten Gewinnausschüttungen, § 29 GmbHG, soweit kein anderer Beschluß oder andere Regelung, z.B. Verwendung für Kapitalerhöhung
4. Haftung
abhängig von Gründungsphase:
- als GmbH = Haftung mit Gesellschaftsvermögen: eigenes Vermögen der GmbH als juristische Person
- als Vorgründungsgesellschaft bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: volle Haftung aller Beteiligten, auch wenn später die GmbH entsteht, bleibt die persönliche Haftung der Gesellschafter aus dieser Zeit
- als Vor-GmbH nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages: Haftung mit dem Stammkapital, unter den Gesellschafter im Innenverhältnis in dem Verhältnis der Stammkapitalanteile
- Daneben: Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter möglich, z.B. bei Aufsichtspflichtverletzung, Unterkapitalisierung
5. Geschäftsführung und Vertretung
- Organe: Geschäftsführer (= nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen),
- Gesellschafterversammlung,
- Aufsichtsrat fakultativ bis 500 AN, §§ 77 Abs. 1 BetrVG 1952 und § 129 BetrVG 1972 Pflicht z.B. > 2.000 AN
- Geschäftsführung (Innenverhältnis): Der oder die GF, soweit nichts anderes vereinbart mit Gesamtgeschäftsführungsbefugnis (alle zusammen),
Vertretung (Außenverhältnis): grundsätzlich unbeschränkt durch den oder die GF, - Gesamtvertretungsmacht als Grundsatz
6. Rechnungslegung
- Aufstellung des Jahresabschlusses grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten (bei kleinen Kapitalgesellschaften: 6 Monate, § 264 HGB
- 3-teiliger Jahresabschluß: Bilanz ( § 266 HGB) + G+V (§ 276 HGB) + Anhang;
- Beachtung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, § 264 HGB; Strenge Wertuntergrenzen nach den Bewertungsvorschriften, § 252 HGB
- für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Lagebericht (§§ 264, 289 HGB); Prüfungspflicht (§ 316 HGB)
- Je nach Größe unterschiedliche Offenlegung und Publizitätspflicht von Jahresabschluß und Lagebericht: z.B. kleine Gesellschaften = Einreichung zum Handelsregister von zusammengefaßter Bilanz (§ 266) und verkürztem Anhang (§ 288 HGB), Hinweis im Bundesanzeiger auf Handelsregistereinreichung, Einreichungsfrist 12 Monate
7. Beendigung der Gesellschaft
- Geschäftsanteile sind notariell veräußerbar und vererblich, § 15 GmbHG, Erschwernisse, z.B. durch Zustimmung der Gesellschaft möglich
- Auflösungsgründe (§ 60 GmbHG): Zeitablauf, Gesellschafterbeschluß (3/4 Mehrheit), Insolvenzeröffnung über Gesellschaftsvermögen
8. Betriebswirtschaftliche Kosten
- Erhöhter Gründungsaufwand: notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, § 2, kein Gründungsbericht durch externen Prüfer notwendig
- Änderung des Gesellschaftsvertrages nur durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss von ¾ der abgegebenen Steimmen möglich, soweit der ursprüngliche Vertrag nicht weitere Erfordernisse vorsieht, § 53
- Entstehung erst mit Anmeldung zum Handelsregister (rechtsbegründend, Abt. B), § 10 GmbHG
9. Steuerliche Kosten
- Körperschaftssteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- Gewerbesteuer,
- Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen,
- Umsatzsteuer,
- ggfls. Lohnsteuer
10. Persönliche Eignung des Unternehmensträgers bzw. Unternehmers
- Hohe Anforderungen an die Unternehmer, GF und Gesellschafter
Fazit:
- Für eine Vielzahl von Unternehmenszwecken klein- und mittelständischer Unternehmungen geeignet,
- solange nicht zu viele Gesellschafter beteiligt werden müssen
- und eine gewisse Befähigung im Umgang mit Rechtsvorschriften besteht.
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Schritt 2
Gesellschaftsvertragsmuster besorgen!
Bei Gründung mit bis zu 3 Gesellschaftern: im Gesetz zu findende Musterprotokolle bestehend aus
- Gesellschaftsvertrag,
- Gesellschafterliste und
- Regelungen zur Einzahlung des Stammkapitals verwenden
Oder privat zu findende Muster:
- Satzungsmuster der IHK Frankfurt
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Schritt 3
Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft festlegen!
- Firmenführungsrecht: Recht ein Phantasienamen zu führen mit Zusatz “GmbH”
- Vor- und Zunamen der Gesellschafter müssen nicht angegeben werden
- Sitz im Zweifel am Wohnsitz eines der Gesellschafter
- jeder gesetzlich zulässige Zweck
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Schritt 4
Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr bestimmen!
- evtl. befristet für ein Projekt
- Entstehung erst mit Eintragung im Handelsregister
- Geschäftsjahr in der Regel das Kalenderjahr
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Schritt 5
Höhe der Einlagen festlegen
- in Euro oder als Wertgegenstände
- Festlegung des Stammkapitals, mindestens 25.000 Euro
- auf das Stammkapital verteilte Stammeinlagen der Gesellschafter in Nennbetrag von Euro
- Angabe der Höhe der Geschäftsanteile
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Schritt 6
Geschäftsführung und Vertretung verteilen!
- Organ: Geschäftsführer
- Gesamtvertretungsbefugnis: mehrere Geschäftsführer vertreten die GmbH gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen
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Schritt 7
Pflichten der Gesellschafter bestimmen!
- Ablauf der Gesellschafterversammlungen: Mehrheitsverhältnisse, Höhe der Stimmanteile, Fristen für Einlegung von Rechtsmitteln, Einberufungsmodalitäten,
- Wettbewerbsverbote der Gesellschafter
- Vertragsstrafen und fristlose Kündigungsrechte bei Zuwiderhandlungen
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Schritt 8
Sich über Gewinn- und Verlustrechnung sowie Entnahmerechte einigen!
- Aufteilungsverfahren bestimmen: Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag
- Vorabvergütungen pro Monat festlegen
- Regelungen für den Fall des Verlustes aufstellen
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Schritt 9
Beendigungsmodalitäten besprechen!
- Gesetzliche Auflösungsgründe: Fristablauf, gerichtliches Urteil, Eröffnung Insolvenzverfahren, Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse, Verfügung eines Registergerichts, etc.
- Austrittsrecht eines Gesellschafters: z.B. 6 Monate vor Geschäftsende
- Ausschluss eines Gesellschafters: z.B. Insolvenz des Gesellschafters
- Durchführungsverfahren regeln: Abfindungshöhe
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Schritt 10
Regelungen für den Fall des Todes eines Gesellschafters festlegen!
- Tod eines Gesellschafters: Ausscheidungspflicht des Erben oder Vermächtnisnehmers
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Schritt 11
Einsichtsrechte bestimmen!
- Unterrichtungspflichten jedes Gesellschafters
- Hinzuziehung von Dritten, z.B. Steuerberater
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Schritt 12
Sonstige Regelungen treffen!
- sog. salvatorische Klausel bei Lücken im Vertrag
- Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen
- Tragung von Gründungskosten
- Gerichtsstand
- Schlichtungsklausel
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Schritt 13
Eintragungs-, Beurkundungs-, Einzahlungs- und Meldepflichten vornehmen!
- Entschluss eine GmbH zu gründen: Entstehung einer Vorgründungsgesellschaft, die je nach Art und Umfang der Tätigkeit BGB-Gesellschaft oder OHG ist
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages und notarielle Beurkundung: Entstehung der rechtsfähigen Vor-GmbH
- Einzahlung mindestens der Hälfte des Stammkapitals auf das Geschäftskontos
- Zusendung der Unterlagen durch den Notar an das Handelsregister: Entstehung der GmbH
- Gewerbeamts-Anmeldung
- Finanzamts-Erfassung
- Berufsgenossenschaft-Meldung
- Sozialversicherung-Anmeldung
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Schritt 14
Finanzielle Dinge regeln!
- Kapital für Betrieb der GmbH besorgen
- Geschäftskonto nur für Transaktionen der GmbH nutzen, keine Vermischung mit Privatsphäre
- Versicherungen abschließen